Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Tippgeberprovision

Haben Sie Bekannte oder Verwandte, die Ihr Haus, Ihre Wohnung oder ihr Grundstück verkaufen möchten? Dann teilen Sie uns dies gern mit und profitieren Sie davon!

Damit Ihre Tippgeberprovision gerechtfertigt ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück ist uns noch unbekannt.
  2. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, (z. B. im Internet, in der Zeitung, mit Hilfe von Verkaufsschildern oder anderen Verkaufsmaßnahmen).
  3. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück befindet sich in unseren Tätigkeitsgebieten.
  4. Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie. Ansonsten können Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, vielleicht befreundet oder sogar verwandt sein.

So geht es weiter:

  1. Wenn Sie uns benachrichtigen, prüfen wir, ob es sich um einen „echten“ Tipp für uns handelt.
  2. Sobald der Eigentümer uns den Vermarktungsauftrag zum Verkauf der Immobilie erteilt, beginnt die Vermarktung.
  3. Bei erfolgreichem Verkauf durch uns und nach Eingang der Gesamtprovision auf unserem Geschäftskonto, erhalten Sie ihre gerechtfertigten  5 % Tippgeberprovision von unserer Netto-Maklerprovision.
Ihr Tipp-Objekt

Objektadresse (falls schon bekannt):

Ihre Kontaktdaten
+49 5372 / 47 49 750 50
Zum Seitenanfang